Vorsorgevollmacht vs. Patientenverfügung

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Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Häufig werden die Worte Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in einem Rutsch genannt. Dies kann durchaus sinnvoll sein, da sie eine Gemeinsamkeit haben und doch in ihren Anwendungsfällen deutliche Unterschiede aufweisen. Hier geht es genau darum, das Mysterium zu klären.

Die Gemeinsamkeit: Du hast die Möglichkeit, die Dir wichtig erscheinenden Dinge festzulegen, solange es Dir möglich ist. Du kannst jemanden benennen, der nach Deinem schriftlich dargelegten Willen für Dich handeln und entscheiden darf. Das ist schon mal ne ganz feine Sache.

Nun kommen wir zu den Unterschieden.

Die Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht legst Du fest, wer für Dich handeln darf und soll, falls es Dir nicht oder nicht mehr möglich ist.

Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn Du schwer erkrankst oder einen Unfall hattest und Dich nicht um Deine Dinge kümmern kannst. In diesen Fällen hat es sich als durchaus praktikabel erwiesen, wenn ein Bevollmächtigter existiert und sich dieser ohne Umwege über das Betreuungsgericht darum kümmern kann, dass Dein normales Leben nach Genesung wieder weiter gehen kann und Du nicht vor einem Scherbenhaufen stehst.

Ebenfalls als sinnvoll hat sich eine Vorsorgevollmacht bei der Unterstützung von älteren Verwandten erwiesen. Häufig können sich ältere Menschen nicht mehr in vollem Umfang und ihre Angelegenheiten kümmern und benötigen Unterstützung bei formalen oder rechtlichen Dingen. Rechtlich gültig ist dies nur über eine Vollmacht möglich.

Ab dem 18. Lebensjahr gibt es keine automatische rechtliche Vertretungsvollmacht. Somit sind folgende Argumente nicht zulässig (auch wenn sich dieser Irrglaube hartnäckig hält):

    • ich bin Vater oder Mutter des betroffenen
    • ich bin Kind des Betroffenen
    • ich bin Schwester/Bruder des Betroffenen
    • ich bin Ehepartner des Betroffenen

Ab dem 18. Lebensjahr ist Schluss mit dem Joker. Wenn Du Dich nicht um eine entsprechende Vollmacht kümmerst, kann keiner Deiner Liebsten sich in Deinem Namen um Deine Angelegenheiten kümmern. So einfach ist das.

Fazit: Die Vorsorgevollmacht ist dafür da, dass Dein Leben in schweren Zeiten einfacher verläuft.

Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legst Du fest, ob und welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer unheilbaren Krankheit Du wünschst oder eben nicht wünschst.

Hier geht es ganz klar darum, seine eigene Vorstellung von einem lebenswerten Leben zu dokumentieren und somit eine Handlungsanweisung für die behandelnden Ärzte zu erstellen.

Du entscheidest über Themen wie Koma, notwendige Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Ernährung, Organspende, Sterbehilfe etc.

Fazit: Die Patientenverfügung ist dafür da, dass Du entscheidest, wie Dein Leben zu Ende geht.

Ja, das ist harter Tobak. Im ersten Schritt solltest Du Dich eher dem Thema Vorsorgevollmacht widmen. Dies ist für uns Menschen zugänglicher und hält nicht derart viele emotionale Hürden bereit wie eine Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht ist der erste Schritt zu Deiner Cover your Ass Strategie.

Wegweiser zu Deiner Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

2 Antworten auf „Vorsorgevollmacht vs. Patientenverfügung“

  1. Meine Mutter hat in den letzten Jahre ein starke Demenz bekommen und ich möchte sie gerne mehr unterstützen und auch alle anfallenden Dinge für sie regeln. Mir war gar nicht bewusst, dass man dafür eine sogenannte Vorsorgevollmacht errichten kann, wodurch geregelt wird, wer sich um alles kümmern soll. Ich werde mich direkt mal erkunden, wie das in meinem speziellen Fall aussehen wird, vielen Dank für die Infos.

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